Europäische Union

STATUS: VERÖFFENTLICHT/VERABSCHIEDET

Behörde: EU-Kommission

Anfrage Quelle: Verordnung

Datenträger: GS1 Datenmatrix

Einzelheiten: Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat 2011 die Richtlinie über Arzneimittelfälschungen (FMD) veröffentlicht und damit begonnen, die Rückverfolgbarkeitsstandards der Länder unter dem Dach der Europäischen Union festzulegen. Seit 2019 müssen alle hergestellten Arzneimittel ihre FMD-Verpflichtungen vollständig erfüllen. Die Europäische Organisation für die Überprüfung von Arzneimitteln (EMVO) ist eine juristische Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die von den Interessengruppen der pharmazeutischen Industrie in der Europäischen Union gegründet wurde. Arzneimittelhersteller, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser sollten die Überprüfung von Arzneimitteln und die Meldung an das von der EMVO kontrollierte zentrale System vornehmen. Außerdem müssen EU-Länder mit einem anderen System, wie Griechenland und Italien, die Verordnung über die Arzneimittelüberwachung bis 2025 vollständig einhalten.

Links:
https://emvo-medicines.eu/
https://ec.europa.eu/health/medicinal-products/falsified-medicines_en

Europe

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