Vereinigte Arabische Emirate

STATUS: VERÖFFENTLICHT/VERABSCHIEDET

Behörde: Ministerium für Gesundheit – Abu Dhabi

Antrag Quelle: Verordnung

Datenträger: GS1 Datenmatrix

Einzelheiten: Alle zugelassenen Arzneimittel auf der Liste des Gesundheitsministeriums fallen unter diese Verordnung. Gemäss der Verordnung müssen produzierende Unternehmen Mitglied im GS1 Portal der Vereinigten Arabischen Emirate sein und ihre Produktinformationen hochladen. GS1 Datamatrix wird als Datenträger in Serialisierungsprozessen bevorzugt. Produkte, die nach dem 1. Juli 2021, dem Stichtag für die Datamatrix-Implementierung nicht mit einem 2D-Code versehen sind dürfen nicht mehr in die Lieferkette aufgenommen werden.

  • GTIN
  • Charge/Los
  • Verfallsdatum
  • Seriennummer
  • GLNs

Mit den jüngsten Aktualisierungen müssen die Akteure der pharmazeutischen Lieferkette ab dem 13. Dezember 2022 die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit erfüllen und die digitale Rückverfolgbarkeitsplattform Tatmeen der VAE informieren. Die Aggregation ist obligatorisch für Datamatrix, in der menschenlesbare Anwendungs- und Transporteinheiten enthalten sind.

Links:

https://services.dha.gov.ae/
https://mohap.gov.ae/assets/
https://tatmeen.ae/pdfs/MOHAP

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