Usbekistan Verordnungen
Republik Usbekistan
STATUS: VERÖFFENTLICHT/VERABSCHIEDET
Behörde: Die staatliche Steuerbehörde der Republik Usbekistan, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Gesundheit
Antrag Quelle: Verordnung
Datenträger: GS1 Datenmatrix
Einzelheiten: Das digitale Rückverfolgbarkeitssystem soll vom CRPT Turon entwickelt werden und den Namen „Asl belgisi“ tragen. Der Entwurf für das Pilotprojekt zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten wurde im März 2021 veröffentlicht. Die Einzelheiten der Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln in Usbekistan sind durch die sechsmonatige Durchführung des Pilotprojekts inzwischen genau bekannt. Das usbekische Ministerkabinett hat am 2. April 2022 einen Beschluss über die Einführung der Kennzeichnungspflicht in Usbekistan gefasst. Die Liste der zu kennzeichnenden Produkte ist in dem unter Nr. 149 veröffentlichten Beschluss wie folgt:
Arzneimittel der Gruppe 1 mit Sekundärverpackung (ausgenommen Arzneimittel für seltene Krankheiten), ab 1. September 2022
Gruppe 2 Arzneimittel mit Primärverpackung (außer für seltene Krankheiten), ab 1. November 2022
Gruppe 3 Ab 1. März 2023
a. Arzneimittel und Medizinprodukte für seltene Krankheiten (gemäß der vom Gesundheitsministerium genehmigten Liste)
b. Arzneimittel, die im Register der Arzneimittel mit ausländischen Registrierungen aufgeführt sind, deren Resultate in Usbekistan anerkannt werden;
Medizinprodukte der Gruppe 4 gemäß der vom Gesundheitsministerium festgelegten Liste, ab 1. Februar 2025
- GTIN
- Seriennummer
- Krypto-Schlüssel (AI 91)
- Krypto-Signatur (AI92)
Links:
https://crpt-turon.uz/
https://gs1.uz/
https://lex.uz/ru/pdfs/5936145