Malaysia

STATUS: ENTWURF

Behörde: Malaysisches Gesundheitsministerium

Antrag Quelle: Regierungsverordnung

Datenträger: GS1 Datenmatrix

Einzelheiten: Im Jahr 2018 hat das malaysische Gesundheitsministerium mit der Rückverfolgbarkeit von pharmazeutischen Produkten begonnen. Die Rückverfolgbarkeit von pharmazeutischen Produkten wird schrittweise erfolgen. Das Ministerium will bis 2023 ein zentrales System für die vollständige Rückverfolgbarkeit einführen. Es werden Studien zu einem ähnlichen System wie in der Türkei durchgeführt. In dieser Richtung werden in Malaysia, das die GS1-Standards übernommen hat, Serialisierungs- und Aggregationsverfahren für pharmazeutische Produkte eingesetzt.

  • GTIN
  • Verfallsdatum
  • Charge/Los
  • Seriennummer

Links:

https://www.moh.gov.my/
http://taylorscoe.org/wp-content/uploads/2021/03/D2.2-Mohd-Azuwan.pdf

Malaysia
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