Malaysia Verordnungen
Malaysia
STATUS: ENTWURF
Behörde: Malaysisches Gesundheitsministerium
Antrag Quelle: Regierungsverordnung
Datenträger: GS1 Datenmatrix
Einzelheiten: Im Jahr 2018 hat das malaysische Gesundheitsministerium mit der Rückverfolgbarkeit von pharmazeutischen Produkten begonnen. Die Rückverfolgbarkeit von pharmazeutischen Produkten wird schrittweise erfolgen. Das Ministerium will bis 2023 ein zentrales System für die vollständige Rückverfolgbarkeit einführen. Es werden Studien zu einem ähnlichen System wie in der Türkei durchgeführt. In dieser Richtung werden in Malaysia, das die GS1-Standards übernommen hat, Serialisierungs- und Aggregationsverfahren für pharmazeutische Produkte eingesetzt.
- GTIN
- Verfallsdatum
- Charge/Los
- Seriennummer
Links:
https://www.moh.gov.my/
http://taylorscoe.org/wp-content/uploads/2021/03/D2.2-Mohd-Azuwan.pdf