Indien Verordnungen
Republik Indien
STATUS: VERÖFFENTLICHT/VERABSCHIEDET
Behörde: Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge von Indien
Anfrage Quelle: Indisches Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge Ausschreibungsbedingungen
Datenträger: GS1-128 / GS1 Data Matrix
Einzelheiten: Der Stichtag für die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln in Indien wurde auf den 1. April 2020 festgelegt, später jedoch auf den 1. Oktober 2020 verschoben. Gemäß den Beschlüssen des indischen Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge sollten pharmazeutische Produkte gemäß den GS1-Standards serialisiert und alle Arzneimittelpackungen, die transportiert werden, mit SSCC beschriftet werden. Das Ministerium hat ein digitales Portal entwickelt, in das Lieferanten ihre Informationen über SSCCs hochladen müssen. Laut dem am 18. Januar 2022 veröffentlichten Amtsblatt müssen Arzneimittelhersteller und -importeure die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit ab Januar 2023 erfüllen. Das Einführungsdatum des Rückverfolgbarkeitssystems für den Export von pharmazeutischen Präparaten zur Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung auf der Verpackungsebene und das Datum des Hochladens der Daten in das zentrale Portal wurden auf den 31. März 2023 geändert. Jüngsten Informationen zufolge hat das indische Gesundheitsministerium am 14. Juni 2022 einen Regelungsentwurf für Barcodes und QR-Codes für 300 Marken veröffentlicht. Nach den im Entwurf enthaltenen Informationen wird die Umsetzung der Serialisierung am 1. Mai 2023 erfolgen.
16-stellige Sekundärpack-Codierung
- Packstufe (1)
- Verpacker-Code (3)
- Packtyp (1)
- Seriennummer (10)
- Prüfziffer (1)
14-stelliger Versender-Code
- Packstufe (1)
- Packer-Code (3)
- Packtyp (1)
- Seriennummer (8)
- Prüfziffer (1)
Links:
https://www.mohfw.gov.in/
https://main.mohfw.gov.in/
https://cdsco.gov.in/opencms/opencms/system/modules
https://content.dgft.gov.in/Website/dgftprod
https://cdsco.gov.in/opencms/opencms/system/