Republik Ecuador

STATUS: ANGEHALTEN

Behörde: Nationale Agentur für Gesundheitskontrolle und -überwachung (ARCSA)

Antrag Quelle: Verordnung

Datenträger: GS1-128 / GS1 Datenmatrix

Einzelheiten: Studien zur Rückverfolgbarkeit in Ecuador begannen im Jahr 2020. Bei der Durchführung der Studien hat ARCSA den Übergang zur Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln gestaffelt und für jede Phase ein anderes Datum angegeben. Die Frist für die Rückverfolgbarkeit der Produkte ist auf Mai 2024 festgelegt. Mit dem am 16. Januar 2022 veröffentlichten Dekret wurde jedoch die bisherige ecuadorianische Verordnung über die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten außer Kraft gesetzt. Einzelheiten zu den neuen Vorschriften werden in Kürze veröffentlicht.

  • GS1 Standards (vorgeschlagen)

Links:

https://interamericancoalition-medtech.org/wp-content
https://mdrc-consulting.com/ecuador-medical-device-registration-guide-en/

Ecuador
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