Äthiopien Verordnungen
Föderale Demokratische Republik Äthiopien
STATUS: VERÖFFENTLICHT/VERABSCHIEDET
Behörde: Äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde
Antrag Quelle: Verordnung
Datenträger: GS1-128 / GS1 Datenmatrix
Einzelheiten: Mit der 2019 in Kraft getretenen Richtlinie wurde beschlossen, die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln in Äthiopien schrittweise einzuführen. Es wird erwartet, dass die letzte Stufe des Rückverfolgbarkeitssystems, die Serialisierungs- und Aggregationsprozesse erfordert, am 19. Februar 2027 stattfindet.
- GS1 Standards (vorgeschlagen)
Links:
http://efmhaca.hcmisonline.org/wp-
http://www.fmhaca.gov.et/
http://www.fmhaca.gov.et/traceability/
