Föderale Demokratische Republik Äthiopien

STATUS: VERÖFFENTLICHT/VERABSCHIEDET

Behörde: Äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde

Antrag Quelle: Verordnung

Datenträger: GS1-128 / GS1 Datenmatrix

Einzelheiten: Mit der 2019 in Kraft getretenen Richtlinie wurde beschlossen, die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln in Äthiopien schrittweise einzuführen. Es wird erwartet, dass die letzte Stufe des Rückverfolgbarkeitssystems, die Serialisierungs- und Aggregationsprozesse erfordert, am 19. Februar 2027 stattfindet.

  • GS1 Standards (vorgeschlagen)

Links:

http://efmhaca.hcmisonline.org/wp-
http://www.fmhaca.gov.et/
http://www.fmhaca.gov.et/traceability/

Ethiopia Regulations
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